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AGBDie nachfolgenden "Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Software, Erbringung von EDV- und sonstigen Dienstleistungen", im folgenden "AGB" genannt, sind Bestandteil aller unserer Angebote. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch gerne separat zu. Alle
unsere Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung
dieses Schriftformerfordernisses. Spätestens
mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Angebote mindestens bis 28 Tage
nach Angebotsdatum und immer unter Vorbehalt der Sichtung und Prüfung sämtlicher
für die Durchführung erforderlichen Unterlagen. Bei
allen Angeboten behalten wir uns nach Erhalt aller, für die Durchführung
des Auftrages erforderlichen, Unterlagen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht
vor. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Lieferung rechtswirksam. Unsere
Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer
und gelten ab Lager sowie zu den auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsbedingungen. Gerät
der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach
§ 288 BGB zu fordern. Die
Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unternehmer,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen können kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 oder
§ 320 BGB geltend machen, es sei denn, die Gegenforderung wäre
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Generell
wird bei Auftragserteilung eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 50 %
des Gesamtvolumens fällig Die
von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Verzögerungen
aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei Streik, Aussperrung, Materialausfall,
Beförderungsproblemen, Personalmangel), die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterlieferanten von uns eintreten, haben wir, auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber
Verbrauchern verpflichten wir uns, über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich zu informieren und die bereits erhaltene
Gegenleistung im Falle unseres Rücktrittes unverzüglich zurückzugewähren.
Sollte die Behinderung länger als drei Monate dauern, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich dieses noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir
sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Werden
dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse oder Zwischenschritte zugeleitet, so
hat dieser binnen 14 Tagen zu reagieren. Erfolgt keine Reaktion, so wird
davon ausgegangen, daß der Auftraggeber mit den Arbeitsergebnissen /
Zwischenschritten einverstanden ist und die Leistung gilt als angenommen. Bis
zur Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware in unserem Eigentum. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Software bzw. die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. In der Zurücknahme
der Ware durch uns liegt vorbehaltlich der Regelung des § 503 Abs. 2
Satz 4 BGB kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären
dies ausdrücklich schriftlich. .
Wird uns durch den Kunden eine unangemessen kurze Frist zur Leistung oder
Nacherfüllung bestimmt, so wird dadurch keine angemessene Frist in Gang
gesetzt. Eine
unverschuldete Pflichtverletzung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt
nach den §§ 323, 324 BGB, es sei denn, die Pflichtverletzung
besteht in der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache oder der Herstellung
eines mangelhaften Werkes. Nach
Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur innerhalb einer angemessenen Frist
den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist zudem ausgeschlossen, wenn
der Kunde die nach Ablauf der Nachfrist von uns angebotene Leistung
annimmt. Der
Kunde hat für jede verschuldete Verschlechterung der zurückzugewährenden
Leistung ab dem Zeitpunkt der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis vom
Bestehen des Rücktrittsrechts Wertersatz zu leisten. Wir
haften für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unsere Haftung für
Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unseren
Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu den
Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören, auf den Ersatz
vorhersehbarer Schäden beschränkt. Daneben
haften wir für jeden Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
ist die Haftung, soweit sie auf einfache oder leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen
ist, auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt. Im
übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einfacher oder leichter
Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche
Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes
geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem
Vertrauen erwachsen. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz
vorhersehbarer Schäden beschränkt. Soweit
nach den vorstehenden Regelungen unsere Haftung auf den Ersatz
vorhersehbarer Schäden beschränkt ist, haften wir auch nicht für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Für
den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften
wir ebenfalls nur im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen und auch nur
insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen
des Kunden, insbesondere die regelmäßige und gefahrentsprechende
Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar
gewesen wäre. Wir
haften nicht für Schäden, die auf einer unverschuldeten
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Unberührt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bleibt
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines
Beschaffungsrisikos durch uns. Unsere
Lieferungen sind nach Empfang zu prüfen. Nichtkaufleute haben
offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen schriftlich unter Angabe der
Lieferscheinnummer zu rügen, andernfalls ist die Gewährleistung
ausgeschlossen. Für Kaufleute bleibt es bei § 377 HGB. Der
Kunde ist alleine verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware und für
die Datensicherung. Bei
Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen
Verkehr sind wir berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener
Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat
seine Ursache in unserem Verantwortungsbereich. Gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen gilt ergänzend folgendes: a)
Der Kunde hat - auch in den ersten sechs Monaten nach Gefahrübergang -
nachzuweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei
denn er nimmt uns aufgrund des Rückgriffs nach § 478 BGB in
Anspruch. b)
Wir entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob wir dem Nacherfüllung
verlangenden Kunden Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache gewähren. Beim zweimaligen Fehlschlagen der jeweils
gewählten Nacherfüllungsmöglichkeit hat der Kunde das Recht, zu mindern
oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nicht insbesondere aus der Art
der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes
ergibt. c)
Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine öffentliche Äußerung
des Verkäufers oder Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der
Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache
seine Kaufentscheidung beeinflussen konnte. d)
Wird durch uns pflichtwidrig eine zu geringe Menge geliefert (§ 434
Abs. 3 BGB), so kann der Kunde vom gesamten Vertrag nur zurücktreten
oder Schadensersatz verlangen, wenn er kein Interesse an der erbrachten
Lieferung hat. Wir
machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter
allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden
Gewährleistung durch uns ist Software, die im Sinne der
Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Wir
übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den
Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben
geeignet sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernehmen
wir keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit
irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen. In
Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen
Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen soweit vorhanden. Im
Zweifelsfall gelten immer unsere Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der
Packung bzw. Installation durch uns vor Ort werden die Lizenzbedingungen
im Sinne des vorstehenden Absatzes anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe
oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. Wir
behalten uns das Recht vor, Softwareänderungen vorzunehmen; wir sind
jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Werkvertragliche
Mängelansprüche sowie kaufvertragliche Mängelansprüche eines
Unternehmers, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gegen uns verjähren in
einem Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. ab Abnahme des Werkes, es sei
denn, der Anspruch beruht auf Abweichend
von der Verjährungsregelung nach Ziffer 1 verjähren werkvertragliche Mängelansprüche
sowie kaufvertragliche Mängelansprüche eines Unternehmers, einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens gegen uns in der gesetzlichen Verjährungsfrist Desgleichen
gilt die gesetzliche Verjährungsregelung, wenn der Mangel der Kaufsache besteht. Für
diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird gem. Art. 6 CISG ausdrücklich
ausgeschlossen. Für
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist unser jeweiliger Geschäftssitz Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung
resultierenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus
Wechseln und Schecks. Die
Datensicherung wird immer, auch wenn dies im Angebot / Vertrag nicht
gesondert aufgeführt ist, nach Aufwand in Rechnung gestellt. Als Standard
erfolgt die Datenübergabe auf CD ROM, für die pauschal 10,00 € zzgl.
MwSt. je CD ROM berechnet wird. Falls
eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde
unwirksam sein oder werden sollte, hat dies nicht die Unwirksamkeit des
Gesamtwerkes zur Folge. |
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